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Rechtliche Einordnung

Für die meisten Verträge rechtsgültig

Gemäß eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) und deutschem BGB sind einfache elektronische Signaturen für den Großteil aller Verträge rechtlich wirksam — darunter Dienstleistungsverträge, NDAs, Freelancer-Vereinbarungen, Kaufverträge und Kooperationsvereinbarungen. Zeitstempel, E-Mail-Verifikation und kryptografischer Dokument-Hash schaffen einen starken Beweisrahmen.

Nicht geeignet für gesetzliche Schriftformerfordernisse

Einige Vertragstypen erfordern per Gesetz eine handschriftliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) — clairo.eu ist dafür nicht geeignet. Beispiele: Kündigung von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB), Bürgschaften von Verbrauchern (§ 766 BGB), Grundstückskäufe (§ 311b BGB) und Eheverträge.

Was den Beweiswert sichert

Jeder Vertrag erhält einen eindeutigen SHA-256-Hash des Originaldokuments, einen Zeitstempel, eine E-Mail-Bestätigung beider Parteien per OTP sowie einen öffentlichen Verifizierungslink. Damit kann im Streitfall nachgewiesen werden, wer wann was unterzeichnet hat.

Keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren.